Konstituierung

Konstituierung KEB

Konstituierung des Kreiselternbeirats Bergstraße (KEB)

Um arbeitsfähig zu sein, muss sich jeder neu gewählte Kreiselternbeirat neu aufstellen. Die erste Sitzung nach der Wahl wird daher als konstituierende Sitzung bezeichnet.

Sie dient dazu,

Eine gute Vorbereitung sorgt für eine faire und transparente Wahl.

Teilnahme und Beschlussfähigkeit

Damit die anstehenden Wahlen gültig sind, müssen bei der ersten Sitzung nach einer Neuwahl grundsätzlich alle gewählten Mitglieder anwesend sein.

Deshalb wird die konstituierende Sitzung häufig direkt im Anschluss an die Wahl durchgeführt – sie kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

In der Praxis wird in der Einladung zur konstituierenden Sitzung häufig ein zweiter Sitzungstermin mit kurzem zeitlichem Abstand festgelegt. Sollte die erste Sitzung nicht vollständig besetzt sein, ist der Kreiselternbeirat in der folgenden Sitzung gemäß den geltenden Regelungen auch mit einfacher Mehrheit beschlussfähig. Dabei sind die jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben zu beachten.

Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung

Idealerweise sollte die konstituierende Sitzung etwa zwei bis drei Wochen nach der Wahl stattfinden.

Es kommt regelmäßig vor, dass Eltern erst am Wahlabend unerwartet in den KEB gewählt werden und vorher keine Informationen über mögliche Ämter oder Kandidierende haben.
Für eine sachgerechte Entscheidung sollte daher möglichst Zeit zur Vorbereitung eingeplant werden.

Bis zur konstituierenden Sitzung bleibt der bisherige Vorstand im Amt und bereitet die Sitzung vor.

Zum Vergleich:

Wahlabend

Vorteil

Nachteil

Vorraussetzungen

2-3 Wochen nach der Wahl

Vorteil

Nachteil

Wichtig zu wissen

Wahlen

Gewählt werden in der Regel:

Idealerweise gehört dem Vorsitz sowohl eine erfahrene Person aus dem bisherigen KEB als auch ein neu gewähltes Mitglied an. Beisitzende können bei Bedarf später nachnominiert werden.

Wer sich für ein Vorstandsamt zur Wahl stellt, sollte die notwendige Motivation, Zeit und Bereitschaft zur Mitarbeit für die anstehenden Aufgaben mitbringen.

Verteilung weiterer Zuständigkeiten

Zusätzlich zur Wahl des Vorstands werden Zuständigkeiten für weitere Gremien und Aufgabenbereiche festgelegt, zum Beispiel:

Diese Zuständigkeiten können gewählt oder im Einvernehmen festgelegt werden.

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