Konstituierung des Kreiselternbeirats Bergstraße (KEB)
Um arbeitsfähig zu sein, muss sich jeder neu gewählte Kreiselternbeirat neu aufstellen. Die erste Sitzung nach der Wahl wird daher als konstituierende Sitzung bezeichnet.
Sie dient dazu,
- den neuen Vorstand zu wählen,
- Verantwortlichkeiten zu klären,
- Aufgaben zu verteilen,
- und eine gute Zusammenarbeit im neuen Gremium zu ermöglichen.
Eine gute Vorbereitung sorgt für eine faire und transparente Wahl.
Teilnahme und Beschlussfähigkeit
Damit die anstehenden Wahlen gültig sind, müssen bei der ersten Sitzung nach einer Neuwahl grundsätzlich alle gewählten Mitglieder anwesend sein.
Deshalb wird die konstituierende Sitzung häufig direkt im Anschluss an die Wahl durchgeführt – sie kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
In der Praxis wird in der Einladung zur konstituierenden Sitzung häufig ein zweiter Sitzungstermin mit kurzem zeitlichem Abstand festgelegt. Sollte die erste Sitzung nicht vollständig besetzt sein, ist der Kreiselternbeirat in der folgenden Sitzung gemäß den geltenden Regelungen auch mit einfacher Mehrheit beschlussfähig. Dabei sind die jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben zu beachten.
Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung
Idealerweise sollte die konstituierende Sitzung etwa zwei bis drei Wochen nach der Wahl stattfinden.
Es kommt regelmäßig vor, dass Eltern erst am Wahlabend unerwartet in den KEB gewählt werden und vorher keine Informationen über mögliche Ämter oder Kandidierende haben.
Für eine sachgerechte Entscheidung sollte daher möglichst Zeit zur Vorbereitung eingeplant werden.
Bis zur konstituierenden Sitzung bleibt der bisherige Vorstand im Amt und bereitet die Sitzung vor.
Zum Vergleich:
Wahlabend
Vorteil
- In der Regel sind alle neuen Mitglieder noch anwesend und damit die Beschlussfähigkeit gewährleistet.
Nachteil
- Delegierte sind nach der Wahl oft bereits stark beansprucht.
- Die Zusammensetzung des neuen KEB steht erst am Wahlabend fest.
- Kandidaturen im Vorfeld sind nur unter Vorbehalt möglich.
- Neue Mitglieder hatten möglicherweise keine Gelegenheit, sich vorab zu informieren.
Vorraussetzungen
- Einladung zur konstituierenden Sitzung muss bereits mit der Einladung zur Wahl versendet werden,
- Die Sitzung sollte vor der Wahl gut vorbereitet werden,
- Den Delegierten sollten möglichst vorab Informationen zu folgenden Punkten bereitgestellt werden:
- Aufgaben des Vorstands,
- zu besetzende Ämter,
- mögliche Kandidatinnen und Kandidaten,
- Arbeitsweise des KEBs.
2-3 Wochen nach der Wahl
Vorteil
- Die Sitzung kann mit allen notwendigen Unterlagen vorbereitet werden.
- Neue Mitglieder haben Zeit, sich über Aufgaben und Ämter zu informieren.
- Kandidatinnen und Kandidaten können sich vorstellen.
- Eine faire und transparente Wahl wird erleichtert.
Nachteil
- Evtl. können nicht alle Mitglieder einen späteren Termin wahrnehmen.
Wichtig zu wissen
- Eine Kandidatur für ein Amt ist auch in Abwesenheit möglich, wenn dies vorher schriftlich erklärt wird.
- Die Bedeutung der konstituierenden Sitzung sollte den Delegierten bereits vor der Wahl deutlich gemacht werden, damit sich alle Gewählten diesen Termin möglichst freihalten können.
Wahlen
Gewählt werden in der Regel:
- Vorsitz,
- ein oder zwei stellvertretende Vorsitzende,
- Schriftführung,
- verantwortliche Person für das Rechnungswesen,
- ein bis zwei Beisitzende.
Idealerweise gehört dem Vorsitz sowohl eine erfahrene Person aus dem bisherigen KEB als auch ein neu gewähltes Mitglied an. Beisitzende können bei Bedarf später nachnominiert werden.
Wer sich für ein Vorstandsamt zur Wahl stellt, sollte die notwendige Motivation, Zeit und Bereitschaft zur Mitarbeit für die anstehenden Aufgaben mitbringen.
Verteilung weiterer Zuständigkeiten
Zusätzlich zur Wahl des Vorstands werden Zuständigkeiten für weitere Gremien und Aufgabenbereiche festgelegt, zum Beispiel:
- Vertretung in der Kreisschulkommission,
- Vertretung im Medienbeirat,
- Datenschutz-Ansprechperson,
- weitere Aufgabenbereiche nach Bedarf.
Diese Zuständigkeiten können gewählt oder im Einvernehmen festgelegt werden.