Der Kreiselternbeirat (KEB) versteht sich als Zusammenschluss engagierter Elternvertretungen im Kreisgebiet. Ziel ist es, Themen rund um Schule und Bildung aus Elternsicht zu bündeln, den Austausch zu fördern und Anliegen von Eltern sichtbar zu machen.
Die Arbeit im KEB erfolgt nebeneinander und kooperativ – nicht hierarchisch – ganz auf Augenhöhe. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden innerhalb des Gremiums abgestimmt und können je nach Interesse, Erfahrung und zeitlichen Möglichkeiten der Mitglieder verteilt werden.
Idealerweise findet einmal monatlich ein Jour fixe der Mitgliederversammlung statt, ausgenommen während der Ferienzeiten. Die Sitzungen erfolgen je nach Bedarf online oder in Präsenz. Wie hoch die tatsächliche Sitzungsfrequenz ist, entscheidet jeder Kreiselternbeirat individuell, abhängig von der zur Verfügung stehenden Zeit, der Bereitschaft zur Mitarbeit sowie den aktuellen Themen.
Der Vorstand trifft sich zusätzlich mindestens einmal pro Monat, um Themen zu vertiefen, Termine zu koordinieren und die Sitzungen des Gremiums vorzubereiten. Die tatsächliche Anzahl der Treffen richtet sich auch hier nach den zeitlichen Möglichkeiten der Beteiligten und den anstehenden Aufgaben. Trotzdem sollte, wer ein Amt im Vorstand übernehmen möchte, aus Überzeugung kandidieren und bereit sein, zusätzliche Zeit und Engagement einzubringen. Ein Amt im Vorstand ist nicht mit besonderen Vorteilen oder einer hervorgehobenen Stellung verbunden. Daher ist es wichtig, dass die Kandidatur aus echtem Interesse an der Mitarbeit erfolgt und nicht vorrangig wegen der Position.
Die Erfahrung zeigt:
Wer etwas bewegen möchte, gestaltet den wesentlichen Teil der inhaltlichen Arbeit nicht in den Sitzungen selbst, sondern vor allem in der Zeit dazwischen.
Organisations-Struktur
Der Kreiselternbeirat organisiert seine Arbeit über verschiedene Gremien und Arbeitsformen.
Vorstand
Der Vorstand besteht in der Regel aus:
- Vorsitz
- stellvertretendem Vorsitz
- Schriftführung
- verantwortlicher Person für Rechnungswesen / Finanzen
- bei Bedarf Beisitzerinnen und Beisitzern
Der Vorstand übernimmt vor allem koordinierende Aufgaben und unterstützt die organisatorische Arbeit des Gremiums. Er sorgt dafür, dass Informationen und Themen innerhalb des Kreiselternbeirats gebündelt, vorbereitet und zur Beratung eingebracht werden.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung bildet das zentrale Arbeitsgremium des Kreiselternbeirats. Teilnehmen können:
- gewählte Mitglieder des Kreiselternbeirats
- jeweils die 1. Ersatzvertreterinnen oder Ersatzvertreter
In der Mitgliederversammlung können unter anderem organisatorische Fragen besprochen, Themen priorisiert sowie gemeinsame Positionen abgestimmt werden. Sie dient dem Austausch, der Meinungsbildung und der gemeinsamen Entscheidungsfindung innerhalb des Kreiselternbeirats.
Elternversammlung
Die Elternversammlung dient als Austausch- und Informationsforum. Teilnehmen können u.a.:
- Vertreterinnen und Vertreter der Schulelternbeiräte (SEB)
- Mitglieder des Kreiselternbeirats
- Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter
- weitere geladene Gäste
Hier können Themen aus den Schulen eingebracht, aktuelle Informationen weitergegeben und gemeinsame Anliegen diskutiert werden. Die Elternversammlung bietet Raum für Austausch, Abstimmung und die Entwicklung gemeinsamer Positionen.
Z.B. beim Tag der Schulgemeinschaften (TdS)
Arbeitsgruppen und Ausschüsse
Für einzelne Themenbereiche können Arbeitskreise, Ausschüsse oder Arbeitsgruppen gebildet werden. Diese ermöglichen eine vertiefte Bearbeitung von Themen im kleineren Kreis.
Je nach Aufgabenstellung können diese Gruppen:
- aus Mitgliedern des Kreiselternbeirats bestehen
- für interessierte Eltern auch außerhalb des Kreiselternbeirats offen sein
- projektbezogen oder regelmäßig arbeiten
Die Arbeitsgruppen können flexibel organisiert werden und treffen sich je nach Bedarf regelmäßig oder anlassbezogen. Sie dienen dazu, Themen vorzubereiten, Vorschläge zu erarbeiten und die Arbeit des Kreiselternbeirats fachlich zu unterstützen.
Aufgaben & Tätigkeitsfelder
Die Arbeit im Kreiselternbeirat umfasst sowohl organisatorische (administrative) als auch inhaltliche Aufgaben. Welche Aufgaben tatsächlich wahrgenommen werden, entscheidet jeder KEB individuell. Entscheidend ist, dass der KEB gemeinsam handlungsfähig bleibt.
Administrative Aufgaben
Mögliche Aufgaben:
- Verwaltung der E-Mail-Kommunikation
- Terminplanung und -koordination
- Pflege von Kontaktdaten (Mitglieder, Schulen und Ansprechpartner)
- Finanzverwaltung (Kostenabrechnung)
- Protokollführung und Dokumentation
- Organisation von Veranstaltungen
- Informationsarbeit (Website, Newsletter, Presse)
- Repräsentation bei schulischen, kommunalen oder bildungspolitischen Veranstaltungen
- Vernetzung mit Elternvertretungen, Schulen, Verwaltung, Politik und anderen Organisationen
- Pflege und Verwaltung digitaler Infrastruktur (Website, Cloud)
Diese Aufgaben können auf mehrere Personen – auch außerhalb des Vorstands – verteilt werden und müssen nicht zwingend an einzelne Funktionen gebunden sein.
Inhaltliche Aufgaben
Ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit des Kreiselternbeirats kann die inhaltliche Auseinandersetzung mit Themen rund um Schule und Bildung sein.
Mögliche Tätigkeitsfelder:
- Aufgreifen und Einbringen von Themen, die aus Schulen oder von Eltern an den Kreiselternbeirat herangetragen werden
- Austausch über schulische Entwicklungen im Kreis
- Erarbeitung von Stellungnahmen oder Positionspapieren zu bildungsrelevanten Themen
- Unterstützung der Vernetzung der Schulelternbeiräte im Kreis
- Weitergabe von Informationen zu schulischen, rechtlichen oder organisatorischen Fragen
- Organisation von Informations- oder Diskussionsveranstaltungen für Eltern
- Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen Elternvertretungen verschiedener Schulen
Arbeitskreise & thematische Zusammenarbeit
Für konkrete Themen können Arbeitskreise oder Projektgruppen eingerichtet werden. Diese bieten die Möglichkeit, Themen intensiver zu bearbeiten und Ideen zu entwickeln.
Mögliche Themenfelder:
- Schulentwicklung und Bildungsqualität
- Digitalisierung und Medienbildung
- Schulwege und Verkehrssicherheit
- Inklusion und Chancengerechtigkeit
- Ganztagsangebote und Betreuung
- Kommunikation zwischen Schule und Eltern
- Gesundheit, Prävention und Schulklima
Arbeitskreise können flexibel organisiert sein und sich je nach Bedarf regelmäßig oder projektbezogen treffen.
Jährliche Schwerpunktthemen
Der Kreiselternbeirat kann außerdem ein jährliches Schwerpunktthema (Jahresmotto) festlegen. Dies dient dazu,
- ein bestimmtes Thema besonders sichtbar zu machen,
- die inhaltliche Arbeit zu bündeln und
- gezielte Projekte, Veranstaltungen oder Diskussionen anzustoßen.
Im Laufe eines Jahres können hierzu beispielsweise:
- Arbeitsgruppen,
- Informationsveranstaltungen,
- Gespräche mit Verantwortlichen aus Schule, Verwaltung oder Politik
- oder öffentliche Beiträge
entstehen.