Elternrechte

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz

„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen,…“

Artikel 56 Absatz 6 Hessische Verfassung

Gesetzliche Grundlagen der Elternarbeit in Hessen

Die folgenden Gesetze und Verordnungen regeln die Rechte, Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern sowie die Arbeit der Elternvertretungen an hessischen Schulen.

Das Hessische Schulgesetz bildet die Grundlage des Schulwesens in Hessen. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften sowie die Mitwirkung der Elternvertretungen.

Diese Verordnung legt fest, wie Elternvertreterinnen und Elternvertreter gewählt werden und welche Verfahren bei den Wahlen auf Klassen-, Schul-, Kreis- und Landesebene einzuhalten sind.

Die Konferenzordnung regelt die Aufgaben, Zuständigkeiten und Abläufe der schulischen Konferenzen sowie die Mitwirkung der verschiedenen Gremien an der Schule.

Die VOGSV enthält wichtige Regelungen zum Schulalltag, beispielsweise zu Aufnahme, Versetzung, Leistungsbewertung, Beurlaubung und Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.

Diese Verordnung bestimmt, wie personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Beschäftigten an Schulen verarbeitet und geschützt werden.

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