Kontaktdaten für Elternvertretungen
Gewählte Elternvertretungen können ihre Aufgaben nur dann gut wahrnehmen, wenn sie miteinander und mit den Eltern, die sie vertreten, in Kontakt treten können.
Früher mussten die dafür notwendigen Kontaktdaten häufig mühsam selbst erfragt, gesammelt und aktuell gehalten werden. Heute wird es einfacher.
Die rechtlichen Regelungen in Hessen schaffen hierfür eine klare Grundlage, enthalten in
- der Hessischen Schuldatenschutzverordnung (SchDSV) und
- der Verordnung über die Wahlen zu den Elternvertretungen (EVWahlV).
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Es gilt:
Die für die Arbeit der jeweiligen Elternvertretung erforderlichen Kontaktdaten können und müssen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Verfügung gestellt werden.
Das betrifft alle Ebenen:
- Der Klassenelternbeirat erhält die Namen und E-Mail-Adressen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten seiner Klasse.
- Der Schulelternbeirat (SEB) erhält die Namen und E-Mail-Adressen der Klassenelternbeiräte innerhalb der Schule.
- Der Kreis- bzw. Stadtelternbeirat erhält die Namen und E-Mail-Adressen der Vorsitzenden der Schulelternbeiräte.
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Der Datenschutz, geregelt in der hessischen Schuldatenschutzverordnung, unterstützt die Elternarbeit und sorgt dafür, dass die notwendigen Daten verantwortungsvoll und zweckgebunden verwendet werden.
Was dies in der Konsequenz für die Elternvertretungen und Schulleitungen bedeutet, kannst du hier lesen und runterladen.